AGB

Geltungsbereich
1.1 - Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB genannt - gelten für alle Verträge der di michelangeli WOHN-CHECK mit deren Privat- und Geschäftskunden - nachfolgend Auftraggeber genannt -. Sie bilden die Grundlage für alle Offerten der di michelangeli WOHN-CHECK. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und sind weltweit gültig.

1.2 - Mit der Erteilung eines Auftrags in schriftlicher (Brief/E-Mail) oder mündlicher Form (Telefon/persönlich) erkennt der Auftraggeber die AGB stillschweigend an. Die AGB können auf der Homepage www.wohn-check.ch eingesehen werden.

1.3 - Diese AGB haben in jedem Fall Vorrang vor allfälligen AGB der Auftraggeber sowie dispositiven gesetzlichen Bestimmungen. Von den AGB abweichende Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich festgehalten und von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt werden.

Vertragsbestimmungen
2.1 - Sofern keine andere Gültigkeitsdauer auf der Offerte vermerkt ist, sind die Offerten 180 Tage ab Datum der Erstellung gültig. Eine geänderte/überarbeitete Offerte ersetzt die vorangegangene Offerte.

2.2 - Die in Auftrag gegebenen Produkte stehen unter Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen Eigentum der di michelangeli WOHN-CHECK. Erst nach der vollständigen Bezahlung gehen die gelieferten Produkte ins Eigentum des Auftraggebers über. Die di michelangeli WOHN-CHECK behält sich das Recht vor, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware gehen im Voraus ins Eigentum der di michelangeli WOHN-CHECK über.

Preise
3.1 - Die Preisangaben von di michelangeli WOHN-CHECK beinhalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF).

3.2 - Mehraufwendungen auf Grund von nachträglichen Änderungen im Ablauf, Umfang oder zeitlichen Rahmen eines bestätigten Auftrags trägt der Auftraggeber.

3.3 - Bei Ausführung von Regiearbeiten gelten die Ansätze für Regiestunden der di michelangeli WOHN-CHECK, wobei die Reisezeit als normale Arbeitszeit berechnet wird. Aufwendungen für Montagematerial, Lieferwagennutzung und die Kilometerentschädigung werden extra in Rechnung gestellt.

Garantie und Haftung
4.1 - Die di michelangeli WOHN-CHECK gewährt 2 Jahre Werkgarantie. Diese Funktions- und Materialgarantie (bei sachgemässen Einsatz) umfasst sowohl den Wert des fehlerhaften Materials, als auch den Arbeitsaufwand für die Wiederinstandsetzung.
Unsere Garantie setzt fachgerechte Behandlung, Montage und Anschluss (gemäss unseren Schaltschemen) bei motorisierten Systemen voraus.
Die Garantiepflicht erstreckt sich zudem nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässen Einsatz (z.B. Anwendung im Aussenbereich) oder durch Belastungen entstanden sind, welche über die offerierten Werte hinausgehen. Sie erlischt, wenn der Empfänger Änderungen am Material/System vornimmt.

4.2 - Bei Textilien sind kleine Farbabweichungen zu den Musterkollektionen sowie vereinzelte Noppenbildungen fabrikationsbedingt möglich und erheben deshalb keinen Anspruch auf Garantieleistungen.

4.3 - Bei einem Garantiefall liegt die Entscheidung bei der di michelangeli WOHN-CHECK, ob die hergestellten Produkte repariert, ersetzt, eine angemessene Kaufpreis Reduktion gewährt oder eine entsprechende Gutschrift erteilt wird. Ersatzlieferungen, welche auf Grund berechtigter Mängel gewährt werden, verstehen sich ab Werk, wobei Aufwendungen für Anfahrten, Demontage, Wiedermontage, Transport und so weiter dem Auftraggeber angelastet werden.

4.4 - Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund vorhandener Mängel und deren Folgen sind auch mit dem Vorhandensein von Garantieansprüchen nicht zulässig.

4.5 - Ansprüche auf Schadenersatz auf Grund von Lieferverzug oder Verspätungsschäden sind generell ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen
5.1 - Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug von Skonto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist liegt ein Zahlungsverzug vor, ohne dass dieser einer Mahnung bedarf. Bei einem Zahlungsverzug behält sich die di michelangeli WOHN-CHECK das Recht vor, eine Zahlungserinnerung zu senden und eine neue Zahlungsfrist zu setzen. Wird auch der neuen Zahlungsfrist nicht nachgekommen, hat dies eine Mahnung zur Folge und es fallen Mahngebühren in Höhe von 30 Schweizer Franken netto an.

5.2 - Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die di michelangeli WOHN-CHECK berechtigt, sämtliche bereits montierte Produkte - unter Setzung einer Nachfrist von fünf Tagen - zu entfernen, weitere Lieferungen zu unterbinden sowie die Beseitigung von Mängeln auszusetzen. Die di michelangeli WOHN-CHECK hat Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch Zahlungsverzug entstanden sind.

5.3 - Offene Forderungen können nicht mit allfälligen Gegenansprüchen verrechnet werden. Eventuelle Garantieansprüche entbinden den Auftragsteller nicht von seiner Zahlungspflicht.

5.4 - Bei Annullierung eines bereits erteilten Auftrages durch den Auftraggeber wird eine Pauschale von 30 Prozent der Auftragssumme in Rechnung gestellt, ohne dass ein Nachweis über entgangene Erträge und bislang angefallene Kosten erfolgen muss. Erfolgt die Annullierung nach bereits getätigtem Produktionsstart, werden die bislang angefallenen Kosten - mindestens aber 50 Prozent der Auftragssumme - in Rechnung gestellt.


5.5 - Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die di michelangeli WOHN-CHECK berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand:
Auf sämtliche vertragliche Beziehungen findet schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der di michelangeli WOHN-CHECK.

di michelangeli WOHN-CHECK
Dagmersellen, April 2021